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 Die
Reiseversicherung der Allianz
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Welche
Absicherungen enthält das Paket?
- Auslandsreise-Krankenversicherung
- Reise-Notruf-Versicherung
- Reiseservice-Helpline
- Reisegepäck-Versicherung
(Versicherungssumme 2.000,- EUR)
- Reiseunfall-Versicherung
(Versicherungssummen: Tod 20.000,- EUR; Invalidität
bis 40.000,- EUR; Bergungskosten 5.000,- EUR)
- Reisehaftpflicht-Versicherung
(Versicherungssumme: 500.000,- EUR)
WIR
EMPFEHLEN DEN ABSCHLUSS EINER Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (nicht
im Paket enthalten !)
1.
Auslandsreise-Krankenversicherung (AVB RK 05)
Was ist versichert?
1. Versichert sind die Kosten
a) der Heilbehandlung
b) des Krankentransports
c) der Überführung bei Tod
bei auf der Reise im Ausland akut auftretenden
Krankheiten und Unfällen.
2. Als Ausland gilt nicht Deutschland und nicht das Land,
in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Welche Kosten werden bei Heilbehandlung im Ausland
ersetzt?
1. Die ELVIA ersetzt die Aufwendungen für die im Ausland
notwendige ärztliche Hilfe. Dazu gehören Kosten für
a) ambulante Behandlung durch einen Arzt;
b) Heilbehandlungen und Arzneimittel, die der
versicherten Person ärztlich verordnet werden;
c) Stationäre Behandlung im Krankenhaus einschl.
unaufschiebbare Operationen. Bei einer Frühgeburt werden … auch die Kosten der
im Ausland notwendigen Heilbehandlung des neugeboren Kindes bis zu einem Betrag
von 100.000,- EUR übernommen;
d) Den medizinisch notwendigen Krankentransport zur
stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus im Ausland und
zurück in die Unterkunft;
e) Medizinisch notwendige Gehstützen und Miete eines
Rollstuhls;
f) Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparaturen von
Zahnprothesen und Provisorien bis 250,- EUR.
2. Die ELVIA erstattet die Kosten der Heilbehandlung bis
zum Tag der Transportfähigkeit, insgesamt jedoch längstens bis zu 45 Tagen ab
Beginn der Behandlung, sofern ein Rücktransport bis zum Ende der versicherten
Reise wegen Transportunfähigkeit der versicherten Person nicht möglich ist.
3. …
4. Sofern nicht anders vereinbart, trägt die versicherte
Person bei jedem versicherten Ereignis einen Selbstbehalt von 100,- EUR, sofern
sich nicht ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen beteiligt.
2.
Reise-Notruf-Versicherung (AVB RN 05)
Welche Dienste bietet die ELVIA?
1. Die ELVIA bietet der versicherten Person während der
Reise in nachstehend genannten Notfällen Hilfe und Beistand und trägt die
entsprechenden Kosten im jeweils bezeichneten Rahmen. Die Deckungsprüfung
bleibt der ELVIA vorbehalten; Dienstleistungen und Kostenübernahme- Erklärungen
der ELVIA Assistance-Notrufzentrale sowie die Beauftragung von Leistungsträgern
beinhalten grundsätzlich kein Anerkenntnis der Eintrittspflicht der ELVIA aus
dem Versicherungsvertrag gegenüber der versicherten Person.
2. Die ELVIA hat die Assistance-Notrufzentrale damit
beauftragt, für die Versicherten der ELVIA die nachstehend genannte
Dienstleistung im 24-Stunden-Service zu erbringen.
3. Versäumt die versicherte Person, Kontakt zur ELVIA
Assistance-Notrufzentrale aufzunehmen, so hat sie die daraus entstehenden
Mehrkosten zu tragen.
4. Soweit die versicherte Person weder von der ELVIA noch
von einem anderen Kostenträger die Erstattung verauslagter Beträge beanspruchen
kann, hat die versicherte Person die Beträge innerhalb eines Monats nach Rechnungslegung
an die ELVIA zurückzuzahlen.
…
Notfall Nummer: +49 (0) 89 6 24 24 - 403
4.
Reisegepäck-Versicherung (AVB RG 05)
Was ist versichert?
Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des
persönlichen Reisebedarf einschließlich Geschenke und Reiseandenken.
Wann besteht Versicherungsschutz?
1. Aufgegebenes Gepäck
a) Versichert ist das Reisegepäck, wenn es abhanden kommt
oder beschädigt wird, …
b) Erreicht zur Beförderung aufgegebenes Reisegepäck den
Bestimmungsort wegen verzögerter Beförderung nicht am selben Tag, ..
2. Reisegepäck in abgestellten Fahrzeugen
3. Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl aus einem
abgestellten Fahrzeug und aus daran mit Verschluss gesicherten Packboxen, wenn:
a) das Fahrzeug bzw. die Packbox fest umschlossen und
durch Verschluss gesichert sind und
b) der Schaden zwischen 06.00 und 22.00 Uhr eintritt. …
4. übrige Reisezeit
Während der übrigen Reisezeit besteht
Versicherungsschutz, wenn Reisegepäck abhanden kommt oder beschädigt wird …
5.
Reiseunfall-Versicherung (AVB RU 05)
Was ist versichert?...
1. Die ELVIA erbringt Versicherungsleistungen aus der
vereinbarten Versicherungssumme, wenn ein Unfall während der reise zum Tod oder
zu dauernder Invalidität der versicherten Person führt.
2. Ein Unfall liegt vor,
a) wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet;
b) wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk
verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen
werden.
c) Bei Erfrierungen werden die unter § 5 Nr. genannten
Leistungen geboten. …
6.
Reisehaftpflicht-Versicherung (AVB RH 05)
Welches Risiko übernimmt die ELVIA?
Die ELVIA bietet Versicherungsschutz gegen Haftpflichtrisiken
des täglichen Lebens, wenn die versicherte Person während der Reise wegen eines
Schadensereignisses aufgrund gesetzlicher Haftungsbestimmungen
privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch
genommen wird. …
Ausführlicher
? ... (Hier als PDF-Datei herunterladen)
Abkürzungen zum tweeny Versicherungspaket
AKV –
RGV –
RUV –
RHV – |
Auslands-Kranken-Versicherung
Reise-Gepäck-Versicherung
Reise-UnfallVersicherung
Reise-Haftpflicht-Versicherung |
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