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Informationen zu den von tweenyTOURS
angebotenen Versicherungen
Die Höhe der Versicherungsprämien ist im jeweiligen
Reiseangebot angegeben.
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Im
Schadensfall wenden Sie sich bitte an:
Versicherungs-
und Finanzkontor Wollankstraße 13 13187
Berlin Tel.: 030 / 400 470 92 Fax: 030 / 499 075
02 e-mail: info@vf-kontor.de
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Seit dem 01. 5. 2009 können Sie bei uns zu Ihrer Reise folgende Reiseversicherungen
abschließen
Individual-Versicherungen
Gruppenversicherungen
(Mindestens 10 Reiseteilnehmer)
Reiseversicherung -
Weltweiter Versicherungsschutz - rund um die Uhr!
Individual-Versicherungen
Auslandsreisekrankenversicherung
im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall
zu erleiden ist wohl so ziemlich das Ärgerlichste, was
Ihnen passieren kann. Schützen Sie sich wenigstens vor
den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder
eines medizinisch notwendigen Rücktransportes, der schnell
eine fünfstellige Höhe erreichen kann.
AVB-AR 2009 - Auslandsreisekrankenversicherung (Auszug aus
den Versicherungsbedingungen)
1. Was ist versichert?
1.1. Die Würzburger bietet Versicherungsschutz für
Krankheiten, Unfälle … für die im Versicherungsschein genannte(n) Person(en).
Sie gewährt bei einem im Ausland eingetretenen Versicherungsfall Ersatz von
Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlungen und sonst
vereinbarte nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort. …
1.2. Versicherungsfall
ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person
…
1.4.
Der
Versicherungsschutz besteht weltweit … Versicherbar sind Personen mit ständigem
Wohnsitz in Deutschland.
1.5. Der Versicherungsschutz besteht während der ersten
sechs Wochen aller vorübergehenden Auslandsreisen, die von der versicherten
Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.
4. Welche Kosten werden erstattet?
4.1. Der
versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung
zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei.
4.2. Arznei-,
Verband- und Heilmittel müssen von … Behandlern verordnet werden.
4.3. Bei medizinisch
notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl
unter den Krankenhäusern, …
10. Service-Telefonnummer
Für die
… genannten Leistungen steht die Würzburger dem Versicherungsnehmer bzw. der
versicherten Person rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummer
lautet:
+49 (0)
931/27 95 255
Ausführliche
Versicherungsbedingungen Auslandsreisekrankenversicherung: AVB-ARKV_2009.pdf
Besondere
Bedingungen ARKV.pdf
Reiserücktrittskostenversicherung
Als Familie oder als Reisegruppe müssen
Sie einerseits Ihren Urlaub meist von langer Hand buchen, haben
andererseits aber immer das Risiko, dass etwas Unerwartetes
den Antritt der Reise verhindert. Das kann teuer werden.
ABRV 2009 - Reiserücktrittsversicherung (Auszug aus
den Versicherungsbedingungen)
1.
Was ist versichert
1.1.
Die Würzburger
Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise
für … nachweislich vertraglich geschuldete Rücktrittskosten;
1.2.1. Versicherungsschutz
für versicherte … oder Risikopersonen:
a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung;
b) unerwartete Impfunverträglichkeit;
c) Schwangerschaft
1.2.2. Versicherungsschutz
für versicherte Personen
a) Schaden am
Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines
Dritten, …
b) Verlust des
Arbeitsplatzes …
c) Aufnahme
eines Arbeitsverhältnisses …
d) Arbeitsplatzwechsel
…
e) unerwartete
Einberufung zum Wehrdienst …
f) Wiederholung
nicht bestandenen Prüfungen …
g) Nichtversetzung eines Schülers, …
h) Bruch von Prothesen.
1.2.3.
Risikopersonen sind
a) versicherte
Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert
haben;
b) die
Angehörigen einer versicherten Person; …
c) diejenigen
Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige
Angehörige … betreuen;
d) Tante,
Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.
1.5. Die
Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise
aus den in Ziffer 1.2.1. oder 1.2.2. genannten
Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln
verspätet angetreten wird. …
5. Was ist bei Eintritt des Versicherungsfalles
zu beachten (Obliegenheiten)?
5.1. Der
Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ist verpflichtet:
a) der
Würzburger den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und
gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle zu stornieren und die
Stornokosten möglichst niedrig zu halten;
b) der
Würzburger jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen …;
c) auf
Verlangen der Würzburger die Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den
Versicherungsfall zu entbinden, …;
Ausführliche
Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung AVB_RRKV_2009.pdf Besondere
Bedingungen RRKV.pdf
Prämientabellen
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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
(RRKV)
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Komplett-Reiseschutz-Paket
(KRP)
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Reisepreis bis
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Prämie RRKV
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mit SB*
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ohne SB*
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250,00 € 500,00
€ 750,00 € 1.000,00 € 1.500,00
€ 2.000,00 € 2.500,00 €
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10,00 € 15,00 € 19,00
€ 23,00 € 31,00 € 41,00 € 59,00
€
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15,00 € 19,00 € 25,00
€ 31,00 € 41,00 € 52,00 € 65,00
€
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*
Selbstbehalt(SB): 20 % vom Reisepreis mindestens
25,00 €
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Reisepreis bis
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Prämie für
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KRP
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KRP Plus
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100,00 € 300,00
€ 600,00 € 1.000,00 € ab 1.001,00
€
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10,00 € 13,00 € 18,00
€ 24,00 € 28,00 €
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12,00 € 16,00 € 24,00
€ 31,00 € 36,00 €
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KRP
= RRKV mit SB +
Reise-Krankenversicherung ohne SB +
Notfallversicherung
KRP
Plus = KRP + Reiseabbruchversicherung
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Gruppenversicherungen
(mindestens 10 Reiseteilnehmer) z.B. Klassenfahrten
 Die
Versicherungsbedingungen entsprechen denen für Individual-Versicherungen
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