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Informationen zu den von  
tweenyTOURS angebotenen Versicherungen

Die Höhe der Versicherungsprämien ist im  jeweiligen Reiseangebot angegeben.

 

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an:

Versicherungs- und Finanzkontor
Wollankstraße 13

13187 Berlin
Tel.: 030 / 400 470 92
Fax: 030 / 499 075 02
e-mail: info@vf-kontor.de



Seit dem 01. 5. 2009 können Sie bei uns zu Ihrer Reise folgende Reiseversicherungen abschließen

 

Individual-Versicherungen

Gruppenversicherungen (Mindestens 10 Reiseteilnehmer)

 

 
  Reiseversicherung  
-
Weltweiter Versicherungsschutz - rund um die Uhr!

 

 

 

Individual-Versicherungen

 

Auslandsreisekrankenversicherung

im Urlaub krank zu werden oder einen Unfall zu erleiden ist wohl so ziemlich das Ärgerlichste, was Ihnen passieren kann. Schützen Sie sich wenigstens vor den finanziellen Folgen einer ärztlichen Behandlung oder eines medizinisch notwendigen Rücktransportes, der schnell eine fünfstellige Höhe erreichen kann.

 

AVB-AR 2009 - Auslandsreisekrankenversicherung   (Auszug aus den Versicherungsbedingungen)

1.         Was ist versichert?

1.1.     Die Würzburger bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle … für die im Versicherungsschein genannte(n) Person(en). Sie gewährt bei einem im Ausland eingetretenen Versicherungsfall Ersatz von Aufwendungen für unaufschiebbare erforderliche Heilbehandlungen und sonst vereinbarte nur am jeweiligen ausländischen Aufenthaltsort. …

1.2.     Versicherungsfall  ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versi­cherten Person …

1.4.     Der Versicherungsschutz besteht weltweit … Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland.

1.5.     Der Versicherungsschutz besteht während der ersten sechs Wochen aller vorüberge­henden Auslandsreisen, die von der ver­sicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres angetreten werden.

 

4.        Welche Kosten werden erstattet?

4.1.     Der versicherten Person steht die Wahl unter den im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassenen Ärzten und Zahnärzten frei.

4.2.     Arznei-, Verband- und Heilmittel müssen von … Behandlern verordnet werden.

4.3.     Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung hat die versicherte Person freie Wahl unter den Krankenhäusern, …

 10.      Service-Telefonnummer

Für die … genannten Leistungen steht die Würzburger dem Versicherungsnehmer bzw. der versicherten Person rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Die Telefonnummer lautet:

+49 (0) 931/27 95 255

 

Ausführliche Versicherungsbedingungen Auslandsreisekrankenversicherung:
 
AVB-ARKV_2009.pdf
 Besondere Bedingungen ARKV.pdf 

Reiserücktrittskostenversicherung

Als Familie oder als Reisegruppe müssen Sie einerseits Ihren Urlaub meist von langer Hand buchen, haben andererseits aber immer das Risiko, dass etwas Unerwartetes den Antritt der Reise verhindert. Das kann teuer werden.

ABRV 2009 - Reiserücktrittsversicherung  (Auszug aus den Versicherungsbedingungen)

 1.             Was ist versichert

1.1.        Die Würzburger Versicherungs-AG (Würzburger) leistet Entschädigung bei Nichtantritt der Reise für … nachweislich vertraglich geschuldete Rücktrittskosten;

1.2.1.  Versicherungsschutz für versicherte … oder Risikopersonen:

a) Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung;

b) unerwartete Impfunverträglichkeit;

c) Schwangerschaft

1.2.2.  Versicherungsschutz für versicherte Personen

a)   Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, …

b)   Verlust des Arbeitsplatzes …

c)   Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses …

d)   Arbeitsplatzwechsel …

e)   unerwartete Einberufung zum Wehrdienst …

f)   Wiederholung nicht bestandenen Prüfungen …

g)   Nichtversetzung eines Schülers, …

h)   Bruch von Prothesen.

1.2.3.   Risikopersonen sind

a)    versicherte Personen untereinander, die gemeinsam eine Reise gebucht und versichert haben;

b)   die Angehörigen einer versicherten Person; …

c)   diejenigen Personen, die nicht mit­reisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige … betreuen;

d)   Tante, Onkel, Neffe, Nichte, sofern das versicherte Ereignis „Tod“ eingetreten ist.

1.5.      Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1. oder 1.2.2.   genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. …

5.        Was ist bei Eintritt des Versicherungs­falles zu beachten (Obliegenheiten)?

5.1.     Der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person ist verpflichtet:

a)   der Würzburger den Eintritt des Ver­sicherungsfalles unverzüglich mit­zuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle zu stornieren und die Stornokosten möglichst niedrig zu halten;

b)   der Würzburger jede gewünschte sachdienliche Auskunft zu erteilen …;

c)   auf Verlangen der Würzburger die Ärzte von der Schweigepflicht in Bezug auf den Versicherungsfall zu entbinden, …;

Ausführliche Versicherungsbedingungen Reiserücktrittsversicherung
 
AVB_RRKV_2009.pdf
 Besondere Bedingungen RRKV.pdf

Prämientabellen

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRKV)

Komplett-Reiseschutz-Paket (KRP)

Reisepreis bis

Prämie RRKV

mit SB*

ohne SB*

250,00 €
500,00 €
750,00 €
1.000,00 €
1.500,00 €
2.000,00 €
2.500,00 €

10,00 €
15,00 €
19,00 €
23,00 €
31,00 €
41,00 €
59,00 €

15,00 €
19,00 €
25,00 €
31,00 €
41,00 €
52,00 €
65,00 €

* Selbstbehalt(SB): 20 % vom Reisepreis
   mindestens 25,00 €

Reisepreis bis

Prämie für

KRP

KRP Plus

100,00 €
300,00 €
600,00 €
1.000,00 €
ab 1.001,00 €

10,00 €
13,00 €
18,00 €
24,00 €
28,00 €

12,00 €
16,00 €
24,00 €
31,00 €
36,00 €

KRP = RRKV mit SB
            + Reise-Krankenversicherung ohne SB
            + Notfallversicherung

KRP Plus = KRP + Reiseabbruchversicherung

Gruppenversicherungen (mindestens 10 Reiseteilnehmer) z.B. Klassenfahrten

 grpvers.jpg
 Die Versicherungsbedingungen entsprechen denen für Individual-Versicherungen


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