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Allgemeine Geschäftsbedingungen der tweeny TOURS GmbH (Stand September 2007)


Inhalt:

1. Abschluss des Reisevertrages

2. Bezahlung

3. Leistungen

4. Leistungs- und Preisänderungen

5. Mindestteilnehmerzahl

6. Rücktritt durch den Reisenden

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

8. Umbuchung

9. Ersatzperson

10. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

11. Haftung des Reiseveranstalters

12. Haftungsausschluss

13. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)

14. Ansprüche aus dem Reisevertrag, Ausschlussfrist

15. Anmeldung von Ansprüchen, Abhilfeverlangen

16. Verjährung von Ansprüchen

17. Pass- und Visabestimmungen

18. Vermittlung von Leistungen, Reisen anderer Reiseveranstalter

19. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

20. Verweise und Links

21. Allgemeines

22. Druckfehler



1. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung erfolgt schriftlich, mittels des Buchungsantrages, telefonisch oder per Internet.
Die Anmeldung erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren vertragliche Verpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Reiseveranstalter zu Stande. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. 

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2. Bezahlung

2.1.




2.2.


2.3.



2.4.


2.5.
Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende einen Sicherungsschein und einen Zahlschein in Höhe von 15 % des Gesamtpreises, mindestens jedoch 50,- Euro und bei Flugreisen 150,- Euro pro Person. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Bei Tagesfahrten erfolgt in der Regel keine Anzahlung.

Die Restzahlung ist bis spätestens vier Wochen vor Reiseantritt oder, wie im Einzelfall schriftlich vereinbart, zu leisten.

Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird die Zahlung fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den in Ziffern 7.b oder 7.c genannten Gründen abgesagt werden kann und dem Reisenden ein Sicherungsschein übergeben wird.

Die Reiseunterlagen werden dem Kunden ca. 14 Tage vor Reisebeginn vom Veranstalter/Vermittlungsbüro zugesandt oder ausgehändigt.

Bei Schulklassen und geschlossenen Gruppen können gesonderte Anzahlungsprozentsätze vereinbart werden.

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3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in unserer Reisebestätigung. Der Reiseveranstalter behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

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4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1.




4.2.


4.3.



4.4.
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Über Leistungsänderungen oder -abweichungen wird der Reiseveranstalter den Reisenden, soweit möglich, unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm gegebenenfalls eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten, wenn der Umfang der Änderung dies erfordert.

Der Reiseveranstalter ist berechtigt, unter bestimmten, in seiner Leistungsbeschreibung im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich Änderungen des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.

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5. Mindestteilnehmerzahl

Mindestteilnehmerzahl ist 30 Personen pro Reise, sofern nicht eine andere Teilnehmerzahl angegeben ist. Kann wegen mangelnder Teilnehmerzahl die Reise nicht stattfinden, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, bis 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Reisende wird unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise in Kenntnis gesetzt. Der bereits gezahlte Reisepreis wird in vollem Umgang erstattet. Weiter gehende Ansprüche bestehen nicht.   

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6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann vor Beginn der Reise zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann gemäß § 651i, Abs. 2 BGB folgende Entschädigung pro Person beanspruchen:

Rücktritt

bis zu 60 Tagen vor Reisebeginn
59 bis 30 Tage vor Reiseantritt
29 bis 15 Tage vor Reiseantrit
14 bis 8 Tage vor Reiseantritt
7 bis 1 Tag(e) vor Reiseantritt
am Tag der Reise oder später
15 % des Reisepreises;
25 % des Reisepreises;
40 % des Reisepreises;
60 % des Reisepreises;
80 % des Reisepreises;
90 % des Reisepreises


Tritt der Reisende ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekostenrücktritts-versicherung.
Die Berechnung dieser Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist als die geforderte Entschädigung.
In den Leistungen enthaltene Kosten für Eintrittskarten sind von den genannten Pauschalsätzen ausgeschlossen und sind durch den Reisenden, der den Rücktritt erklärt hat, zu tragen.

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7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a)









b)








c)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende oder seine Mitreisenden die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält oder gegen die Sitten und Gebräuche der Gastlandes verstößt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er läßt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise oder im Prospekt auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Er erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird der Reiseveranstalter den Reisenden davon unterrichten.

Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z. B. kein Kalkulationsfehler) und wenn der Reiseveranstalter die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm der Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern der Reisende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

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8. Umbuchung

Eine Umbuchung auf ein anderes, im Prospekt aufgeführtes Reiseziel ist bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Für eine Umbuchung werden 25,- Euro in Rechnung gestellt. Eine bereits geleistete Zahlung verfällt nicht.

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9. Ersatzperson

Bis vor Reisebeginn kann sich der Reisende bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person der Reisenden widersprechen, wenn durch die Teilnahme des Dritten Mehrkosten entstehen und wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder inländische bzw. ausländische gesetzliche Vorschriften einer Teilnahme entgegenstehen. Hierfür werden dem Reisenden bei der Umbuchung 25,- Euro in Rechnung gestellt.

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10. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewallt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

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11. Haftung des Reiseveranstalters

Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

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12. Haftungsausschluss


a)



b)




c)





d)







e)
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verur-sacht wurde oder hierfür ein alleiniges Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Auss-tellungen u. s. w.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-zeichnet werden.

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder aus-geschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den hierfür geltenden Bestimmungen.

Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

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13. Gepäckbeförderung (siehe auch Haftungsausschluss)

Gepäck wird im normalen Umfang befördert; dies bedeutet pro Person ein Koffer und ein Handgepäckstück, im Winter zusätzlich ein Paar Ski oder ein Snowboard sowie ein Paar Skischuhe. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Reisenden beim Umsteigen selbst zu beaufsichtigen; er haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

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14. Ansprüche aus dem Reisevertrag, Ausschlussfrist

Der Reisende muss seine Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiserückkehrdatum beim Reiseveranstalter geltend machen. Diese sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

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15. Anmeldung von Ansprüchen, Abhilfeverlangen

Die Mitarbeiter des Reiseveranstalters oder die Reisebegleitung vor Ort sind sofort über Störungen am Urlaubsort in Kenntnis zu setzen. Sollten diese Personen nicht am Ort sein, reicht eine sofortige schriftliche Mitteilung an den Reiseveranstalter, worin die Mängel beschrieben sind und um Abhilfe nachgesucht wird. Kommt der Reisende durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Vor der Kündigung des Reisevertrages ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich, wird vom Reiseveranstalter verweigert oder die sofortige Kündigung des Vertrages ist durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt.

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16. Verjährung von Ansprüchen

Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

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17. Pass- und Visabestimmungen

Der Reiseveranstalter unterrichtet den Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, sofern der Reisende die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das geschieht in der Regel durch entsprechende Informationen in der Reiseausschreibung. Für Reisende anderer Staatsangehörigkeit oder bei Staatenlosigkeit erfüllt der Reiseveranstalter seine Informationspflicht durch die Verweisung auf die Auskunft des zuständigen Konsulats, für die der Reiseveranstalter nicht haftet.

Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise geltenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, dass sie durch fehlende Information oder durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Hat der Reisende seine Verhinderung an der Durchführung der Reise zu vertreten, kann der Reiseveranstalter entsprechende Reiserücktrittskosten geltend machen.

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18. Vermittlung von Leistungen, Reisen anderer Reiseveranstalter

18. a) Vermittlung von Leistungen

Werden durch den Reisenden nur Leistungen gewünscht und in Anspruch genommen, die von der ursprünglichen Reisebeschreibung abweichen oder die von vornherein nur in einer Vermittlung von Leistungen bestehen, tritt tweeny TOURS nicht als Reiseveranstalter sondern nur als Vermittler der Leistungen auf. In diesem Fall gelten die AGB’s des/der Leistungsträger. Der Reisende wird vor Vertragsabschluß darauf hingewiesen. Die AGB’s des/der Leistungsträger werden ihm ausgehändigt.

18. b) Vermittlung von Reisen anderer Reiseveranstalter

Soweit Reisen anderer Veranstalter - dies ist jeweils bei der Ausschreibung genannt - vermittelt werden, gelten deren Reisebedingungen, die bei tweeny TOURS GmbH eingesehen oder angefordert oder im Internet bei den betreffenden Reiseveranstaltern abgerufen werden können. Für derartig vermittelte Reisen haftet tweeny TOURS GmbH nicht als Reiseveranstalter.

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19. Informationspflicht über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
Für weitergehende Informationen verweisen wir auf folgende Internetseite www.air-ban.europa.eu

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20. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Der Autor erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten hat der Autor keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert er sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in vom Autor eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

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21. Allgemeines

a)




b)

c)
Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

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22. Druckfehler

Der Veranstalter haftet nicht für Druckfehler in Print- und elektronischen Medien.
Alle Angaben entsprechen dem Stand 05. September 2007.


tweeny TOURS GmbH
Großenhainer Str. 88
01127 Dresden
Tel. 0351 / 21 98 200
Fax  0351 / 21 98 299
Internet: www.tweeny.de
E-Mail:  info@tweeny.de


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